Augenlasern bei Lasermed

Richtlinien & Grenzwerte
Was uns beim Augenlasern am Herzen liegt

Unsere Richtlinien & Grenzen

Augenlasern mit Lasermed Qualität

Das Augen­lasern ist eine ästhe­tische Behand­lung, die Sie in der Regel selbst zahlen müssen. Für uns ist der Wunsch nach einem Brillen­freien Leben ein sensibler Bereich: Das Lasern ist eine wirtschaftlich rentable Behandlung, jedoch steht Ihr Wohl­er­gehen und der Erfolg der Be­hand­lung stets an oberster Stelle und über dem wirt­schaft­lichen Interesse.

Um dies gewähr­leisten zu können, haben wir uns bei Lasermed für das Augen­lasern strenge Richt­linien und konkrete Grenzen gesetzt:

Augenlasern bei Lasermed

Augen­lasern Grenzwerte

Das bedeutet konkret, dass wir uns aufgrund unserer jahr­zehnte­langen Erfahr­ungen noch strengere Grenzwerte für unsere Laser­behand­lungen gesetzt haben, als sie von der Kommission Refraktiver Chirurgie (KRC) angesetzt sind und branchen­üblich gehandhabt werden. Dadurch können wir ein noch höheres Maß an Sicherheit und Qualität gewähr­leisten. Das kann zum Beispiel auch dazu führen, dass wir Ihnen aufgrund Ihrer hohen Dioptrien-Werte vom Augen­lasern abraten und eine alter­native Behand­lungs­methode für ein Brillen­freies Leben empfehlen, obwohl andere Anbieter noch zu einer Augenlaser Behandlung raten.

Augenlasern mittels PRK Augenlasern mittels Femto-LASIK

 

Werte in Dioptrien (dpt.)

*Quelle: KRC-Empfehlungen Februar 2019, unter: http://www.aad.to/krc/qualit.pdf

Augenlasern bei Lasermed

Volljährig vs. Erwachsen

Darüber hinaus korrigieren wir eine Fehl­sichtig­keit erst dann mit dem Laser, wenn das Auge ausge­wachsen ist und die Werte stabil sind. Auch wenn eine Behandlung mit der Volljährigkeit rechtlich möglich ist, sind unsere Patienten (mit sehr seltenen Ausnahmen) mindestens Mitte Zwanzig. Warum? Damit die Korrektur gesund und beständig bleibt. Das ist zwar wirt­schaftlich nicht effizient, jedoch gesünder und nachhaltiger.

Zu seltenen Ausnahmen gehören Minder­jährige, die aufgrund ihrer Fehl­sichtig­keit nicht für ihren Wunsch­beruf geeignet sind. Dazu gehören unter anderem Polizisten und Feuer­wehr­leute, die aus Sicher­heits­gründen keine Brille oder Kontakt­linsen tragen dürfen. Da das Auge in diesem Alter noch nicht ausge­wachsen ist und sich die refraktiven Werte noch stark verändern können, klären wir die Jugend­lichen (und ihre Eltern) darüber auf, dass das Ergebnis der Laser­behand­lung sie zwar in ihren Wunsch­beruf bringt, jedoch kein Endergebnis ist. Die Not­wendig­keit einer Brille oder Nach­korrektur ist in den darauf­folgen­den Jahren wahr­scheinlich.